Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde von Swisscom gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission wegen missbräuchlicher Mobilterminierungsgebühren in den wesentlichen Punkten gut, wie das beschuldigte Unternehmen mittteilt. Damit wird auch eine früher verfügte Weko-Busse wieder aufgehoben. Die Wettbewerbskommission stellte im Februar 2007 fest, dass Swisscom bei der Mobilterminierung marktbeherrschend sei und diese Stellung gemäss Kartellgesetz missbraucht habe, indem sie für die Weiterleitung von Anrufen ins eigene Mobilfunknetz den anderen Betreibern „unangemessen hohe Preise" aufzgezwungen habe.
Die Weko verfügte deshalb gegen Swisscom eine gesalzene Busse in Höhe von 333 Millionen Franken. Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung zwar bestätigt, den Missbrauchsvorwurf jedoch zurückgewiesen und die Busse aufgehoben. Dieses Urteil kann nun noch ans Bundesgericht weitergezogen werden – Swisscom werde die Urteilsbegründung jetzt im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden.