Swisscom muss Internet schneller machen, Konsumentenschutz soll gestärkt werden
Quelle: Admin.ch

Swisscom muss Internet schneller machen, Konsumentenschutz soll gestärkt werden

Das Bakom will mehrere neue Vorschriften mittels Verordnungsänderungen festlegen. Dabei geht es um den Schutz der Kunden vor versteckten Gebühren bei Mehrwertnummern, eine schnellere Grundversorgung durch Swisscom und um Schweizer Internet-Domains.
14. Februar 2014

     

Das Bundesamt für Kommunikation hat bekanntgegeben, dass mehrere Vorschriften im Telekom-Bereich Änderungen erfahren sollen. Eine der Verordnungen, die geändert werden sollen, betrifft die Grundversorgung durch Swisscom. Seit März 2012 sieht die Internet-Grundversorgung vor, dass Swisscom mindestens eine Download-Rate von 1000 Kbps und eine Upload-Rate von 100 Kbpps liefern muss und dafür maximal 55 Franken pro Monat plus Mehrwertsteuer verlangen darf. In Zukunft soll die Geschwindigkeit der Grundversorgung auf 2000/200 Kbps verdoppelt werden, und das bei unverändertem Preis.


Daneben will das Bakom den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste durch eine Verschärfung der Bestimmungen über die Preisangaben verbessern. Das Bakom verlangt, dass der Preis für eine über das Internet angebotene Dienstleistung "klar und in unmittelbarer Nähe zu derjenigen Stelle angezeigt werden, an welcher die Konsumentinnen und Konsumenten für die Annahme des Angebots klicken müssen." Ausserdem könnten Telekomanbieter keine Zusatzkosten mehr zu den angegeben Preisen verlangen – etwa für die Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdienstnummer oder für die Dauer eines solchen Anrufs. "Anrufe auf 0800er-Nummern werden somit wirklich kostenlos, unabhängig davon, ob man sie von einem Festanschluss oder vom Mobiltelefon tätigt", so das Bakom.
Daneben wurde auch ein Entwurf einer neuen Verordnung über die Internet-Domains vorgelegt. Dieser sieht eine Trennung der Funktion der Registry und der Registrare vor. Aktuell und noch bis Ende März 2015 nimmt Switch diese beiden Aufgaben war, danach müsse die Regelung an das Modell angepasst werden, das sich international durchgesetzt hat. Das bedeutet, dass sich je eine Organisation als Registry um die Organisation, die Administration und die zentrale Verwaltung der Domain .ch kümmert und eine andere den kommerziellen Vertrieb übernimmt. Dasselbe Prinzip soll auch für die neue .swiss-Domain gelten.


Die letzte Neuerung schliesslich betrifft "Anbieter von Fernmeldediensten mit einem Jahresumsatz von unter 500'000 Franken." Diese müssen sich dem Verordnungsentwurf zufolge in Zukunft nicht mehr beim Bakom anmelden, unter der Voraussetzung, dass sie weder Adressierungselemente noch Funkkonzessionen benützen und auch nicht auf Zugangsdienstleistungen marktbeherrschender Anbieter zurückgreifen. Laut Bakom dürfte die Neuerung für etwa 100 der aktuell rund 450 registrierten Anbieter gelten. (mw)


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Kommentare
Ab wann sind diese Bestimmungen in Kraft, z.B. Internet-Speed?
Freitag, 14. Februar 2014, Thomas Gander



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