Die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom gab am 19. Dezember 2024 dem Gesuch von
Init7 vom 23. März 2013 statt und verpflichtet damit
Swisscom, auf Basis eines sogenannten Zero-Settlement-Peerings Interkonnektionen mit Init7 zu betreiben. Mit diesem Entscheid verfüge erstmals ein europäischer Telecom-Regulator über Internet-Peering, hält Init7 in seiner Mitteilung fest. Der Entscheid werde in der Branche im In- und Ausland Wellen schlagen.
Swisscom wird damit aufgrund der Marktbeherrschung beim Zugang zu ihren Endkunden zur kostenorientierten Interkonnektion mit Init7 verpflichtet. Dabei können unabhängog vom Traffic ausschliessloch die auf beiden Seiten gleich hohen Kosten für Routerports und Kabel angerechnet werden, womit der kostenorientierte Preis gleich Null ist – und genau das nennt man Zero-Settlement-Peering. Sobald die Nennkapazität zu 50 Prozent ausgelastet ist, wird Swisscom zudem zu kooperativen Upgrades verpflichtet. Darüber hinaus muss Swisscom die bisherigen Verfahrenskosten von rund 170'000 Franken übernehmen.
Rechtskräftig ist die Verfügung der ComCom indes noch nicht. Swisscom kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Die Chancen auf ein Urteil im Sinn von Swisscom sind laut Init7 jedoch sehr gering, da das Bundesverwaltungsgericht bereits im April 2020 in dieser Sache zugunsten von Init7 entschieden hat.
(ubi)