Die vom alternativen Telefonprovider Tele2 im August eingereichte Klage gegen die
Swisscom wurde von der Wettbewerbskommission (WEKO) gutgeheissen. Der Provider wirft der Swisscom vor, ihr Monopol für die letzte Meile (local loop) zu missbrauchen und mit verschiedenen Angeboten Kunden, die mit alternativen Anbietern (z.B. Tele2) telefonieren, wieder zurückzugewinnen.
Wie die WEKO mitteilt, wurde eine Untersuchung gemäss Art. 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Swisscom AG eröffnet.
In der Anzeige von Tele2 werden im wesentlichen drei Hautanträge gestellt:
1. Swisscom soll verboten werden, Tele2-Kunden gleichzeitig mit der Rechnungsstellung mit Werbematerial der Swisscom zu beliefern und/oder Kundendaten im Zusammenhang mit der Basisgebühr irgendwie für eigene Zwecke zu verwenden.
2. Swisscom soll generell untersagt werden, Dienstleistungen, welche die anderen Mitbewerber aus technischen Gründen nicht anbieten können, ausschliesslich den bestehenden oder künftigen Swisscom-Kunden anzubieten und diese Dienstleistungen (ISDN-Combi) von der Wahl von Swisscom als Carrier abhängig zu machen.
3. Swisscom soll ebenfalls untersagt werden, Dienstleistungen anzubieten oder technische Sperren einzurichten, mit denen alternative Anbieter an der Erbringung von Dienstleistungen (z.B. "call by call"-Telefonate) gehindert werden.
Tele2 verlangte von der Wettbewerbskommission im August eine Voruntersuchung der Angelegenheit , die ergab, dass Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Verhaltensweise der Swisscom im Sinne Art. 7 KG bestehen. Die eröffnete Untersuchung soll nun abklären, ob sich die Swisscom unzulässig verhalte, indem sie den monatlichen Rechnungen für den zwangsläufig bei ihr nachgefragten Anschluss Werbeunterlagen für Leistungen aus dem Dienste-Markt beilegt. (sk)