Bis Ende 2004 sollen alle Hunde in der Schweiz entweder mit einem unter die Haut eingepflanzten Chip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Zudem wird ein Hundeausweis ausgestellt, in dem Herkunft, Krankheiten und Impfungen der Vierbeiner eingetragen werden. So will es das Bundesamt für Veterinärwesen. Bis zum 1. März läuft die Vernehmlassung zur nötigen Änderung der massgebenden Tierseuchenverordnung. Die Kennzeichnung soll Abklärungen nach Beissumfällen, bei Seuchenausbrüchen und beim Suchen entlaufener Wauwaus erleichtern. (IW)