Die EU-Führung will eine weitere Auflage für Hersteller von Elektronikgeräten auferlegen: Ab 2025 soll es einen Index geben, der die Reparierbarkeit von Handys anzeigt. Die Hersteller sollen gezwungen werden, mithilfe von Labels von A bis F anzuzeigen, wie einfach eine Reparatur des Gerätes ausgeführt werden kann, wie die "Handelszeitung" mit Bezug auf das deutsche Wirtschaftsministerium und Umweltministerium
schreibt. Kriterien sind unter anderem, wie gut sich das Gerät zerlegen lässt und wie es um die Verfügbarkeit von Updates und Ersatzteilen steht. Man will damit dem Wegwerf-Markt entgegenwirken, so die Stimmen aus der deutschen Politik. Die Hersteller sollen motiviert werden, ihre Produkte innovativer und nachhaltiger zu gestalten.
Es ist nicht der einzige Vorstoss in dieser Richtung: Seit Dezember 2022 ist es gemachte Sache, dass Kleingeräte in der EU ab Ende 2024 ausschliesslich mit dem USB-C-Ladestandard ausgestattet sein müssen ("Swiss IT Reseller"
berichtete). Eine weitere Regelung, die bei der EU offenbar in Arbeit ist und recht grosse Auswirkungen auf die Reparierbarkeit von mobilen Geräten haben könnte, ist
der Zwang von austauschbaren Akkus bei Handys und Laptops. Das Inkrafttreten dieser Vorgabe dürfte jedoch noch einige Jahre auf sich warten lassen.
(win)