Ein iPhone mit 16 GB Speicher wird um 4.80 Franken teurer. Dafür verantwortlich ist ein Entscheid der Eidgenössischen Schiedskommission, die einen Antrag der Verwertungsgesellschaften für einen Tarif auf Musikhandys genehmigt hat. Als Musikhandys werden Telefone bezeichnet, «die typischerweise für das Aufnehmen von Musik oder Videos verwendet werden». Beantragt wurden von den Verwertungsgesellschaften 80 Rappen pro GB Speicherplatz, die Schiedskommission aber legte die Vergütung auf 30 Rappen fest. Die Industrie ist trotzdem alles andere als glücklich. So schreibt der Branchenverband SWICO: «Nach Ansicht des SWICO stellt dieser Musikhandytarif eine pauschale Geräteabgabe ‹nach dem Giesskannenprinzip› dar, die unnötig ist. Denn Künstler werden bereits mit den seit Jahrzehnten stetig steigenden SUISA-Gebühren ausreichend entschädigt.» Man prüft nun rechtliche Schritte.