Die Swisscom verzichtet freiwillig auf die Rückforderung von gewährten Rabatten von Internet Service Providern (ISP). Wie ein auf Blogg.ch veröffentlichter Brief von Swisscom Fixnet Wholsale erklärt, will der Ex-Monopolist durch diese Rückforderungen die ISPs nicht weiter schwächen, die sich durch alternative Breitbandtechnologien bereits einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzt sehen.
Die 20 Prozent Preliminary-BBCS-Rabatt wurden den ISPs von der Swisscom auf Grund eines Urteils gewährt, dass sie dazu verpflichtet, ebenso grossen Nachlass wie ihrer Schwestergesellschaft Bluewin zu gewähren. In den Verträgen zwischen der Swisscom und den ISPs gibt es jedoch eine Klausel, die besagt, dass die Swisscom das Geld zurückverlange, wenn das Unternehmen erfolgreich gegen diesen auferlegten Zwangsrabatt rekuriert habe. Diesem Urteil ist die Swisscom mit ihrem freiwilligen Rückzug der Klausel nun jedoch zuvorgekommen.
Blogger der Website Blogg.ch haben ausgerechnet, dass sich der Betrag der nun nicht eingeforderten Rückzahlungen auf rund 100 Millionen Franken belaufen dürfte.
Auf Nachfrage von IT Reseller bestätigt Swisscom-Sprecher Joseph Frey den Verzicht der
Swisscom. Auf die Frage nach den Gründen verweist er auf das an die ISPs gerichtete Schreiben. Darin heisst es: "Die Anpassung erfolgt aus der Notwendigkeit, die Konkurrenzfähigkeit der ISP im Breitbandmarkt zu erhalten, und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht." (slz)