Datenschützer: WGA-Prüfung geht in Ordnung

4. September 2007

     

Eine deutsche Datenschutzorganisation hat Microsofts WGA-Echtheitsprüfung unter die Lupe genommen und für unbedenklich erklärt. Das "unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" (ULD) hat den WGA-Check im Auftrag des Herstellers auf datenschutzrelevante Aspekte untersucht und das Verfahren durch Verleihung des Gütesiegels "Vom Datenschutz empfohlen" auch für den Gebrauch in öffentlichen Einrichtungen gutgeheissen.

Bei der WGA-Prüfung wird die IP-Adresse des zu prüfenden Systems sieben Tage lang gespeichert. Es lassen sich laut ULD aber keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen ziehen -die Angaben werden in anonymisierter Form gespeichert und verareitet.


Zwar hat das ULD den WGA-Mechanismus damit für datenschutzkonform erklärt. Der Bericht stellt jedoch gleichzeitig fest, dass WGA dem Anwender keinerlei technische Vorteile bringt - der "Advantage" ist also laut den Erkenntnissen der Datenschützer nicht so "genuine", wie die Bezeichnung verheisst.

Das Ziel von WGA, so das ULD, sei nicht die Verbesserung der Sicherheit des Benutzers, sondern "das Tool dient in erster Linie zum Schutz der Einnahmen von Microsoft aus dem Verkauf der Produkte...und ist ein Bestandteil der Strategie zur Bekämpfung der Softwarepiraterie." (IW)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Wieviele Zwerge traf Schneewittchen im Wald?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER