Der Bund hat
Microsoft ohne öffentliche Ausschreibung einen Auftrag mit einem Volumen von 42 Millionen Franken erteilt und erregte so die Gemüter der Open-Source-Gemeinde (wir berichteten). Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen ersten Zwischenentscheid gefällt. Demnach darf der Bund momentan zwar Produkte und Leistungen von Microsoft beziehen, allerdings trägt er selber die Verantwortung für das Risiko, wenn der Vertrag zwischen den Redmondern und ihm im weiteren Verlauf des Verfahrens für ungültig erklärt wird.
Sven Leser, Sprecher der beschwerdeführenden Open-Source-Anbieter schätzt die Aussichten der Beschwerde als gut ein. Den Entscheid wertet er als wichtigen Zwischenerfolg. Zudem fordert er die Bundesverwaltung auf, auf die Weiterführung der Migrationsprojekte zu verzichten, bis das endgültige Urteil gefällt ist: "Wenn der Bund weiterhin migriert und anschliessend zurück muss, könnten viele Steuergelder verschwendet werden." (ahu)