Es ist unbestritten, dass die modernen Formen der Cyber-Kriminalität nach einer Erweiterung der Untersuchungsmittel der Strafverfolgungsbehörden rufen. Aber nicht, wie vom Bund geplant. Die erweiterten Verfahren zur Erfassung der Identität der Kommunikationspartner im Internet, die langfristige Speicherung aller Daten aus der elektronischen Überwachung in einem zentralen System (mit den dadurch geschaffenen Auswertungsmöglichkeiten), die Identifizierung sämtlicher Benutzer des Internets – das geht dem SWICO zu weit. Der vorgesehene Einsatz von «Bundes-Trojanern» schiesst über das Ziel hinaus und ruft nach Kontrolle. Nicht nur die Spiesse der Strafverfolgungsbehörden und der Cyber-Kriminellen sollten gleich lang sein – auch jene von Behörden und der Bürger, die in ihrer Privatsphäre, ihrer grundrechtlich geschützten Kommunikation betroffen sind. Die im RevE BÜPF vorgesehene Übertragung der organisatorisch-technischen Überwachungsmassnahmen und der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben für die Fernmeldedienst-Anbieterinnen und ISP belastet die Privatwirtschaft. Einige Stichworte dazu: Zertifizierungspflicht, Qualitätskontrolle, Verdoppelung der Aufbewahrungsdauer von Randdaten, Identifizierung aller Internet-Benutzer an öffentlich zugänglichen Orten wie Hotels, Schulen, Restaurants, Entfernung privater Schlüssel, Triage der bei der Überwachung erfassten Daten usw.
Kritisch beurteilt der SWICO zudem die Kosten. Überwachungen im technologischen Bereich sind sehr kostspielig. Die Balance zwischen Kosten und Nutzen ist nur sichergestellt, wenn die behördlichen Überwachungsmassnahmen einheitlich sind – und nicht kantonal unterschiedlich. Muss die Behörde die Kosten ihrer Untersuchung nicht mehr tragen, drohen diese aus dem Ufer zu laufen. Und dann werden Wirtschaft und Konsumenten zur Kasse gebeten – was für den SWICO inakzeptabel ist. Ausserdem kann es nicht Aufgabe der ICT-Branche und ihrer Mitarbeiter sein, polizeiliche Aufgaben zu übernehmen.
Eine weitere Forderung des SWICO: Klare Rechtsmittel für den Fall überbordender behördlicher Ansprüche. Bis heute ist das nicht vorgesehen – und der SWICO vermisst auch im vorliegenden total revidierten Gesetz entsprechende Vorschriften.