In der EU sind generelle Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Speichermedien rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil festgehalten, das nun für Verwertungsgesellschaften in ganz Europa gilt.
Vor kaum drei Monaten hat der
Swico beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den neuen «Gemeinsamen Tarif 4e» der Schweizer Verwertungsgesellschaften eingereicht. Die Beschwerde betrifft genau die jetzt vom EuGH angesprochenen Geräte und Medien. Natürlich fordert auch das EuGH-Urteil eine gerechte Gegenleistung für Urheber an ihrem Werk. Doch muss dessen Höhe ausgewogen sein. Damit erteilt der EuGH – genau wie der SWICO - dem «Giesskannen-Prinzip» beim Einzug von Urheberrechtsgebühren eine klare Absage. Das EuGH-Urteil dürfte zumindest Signalwirkung für die anstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben. (Paul Brändli, SWICO)