Das Bundesverwaltungsgericht hat den 2010 festgelegten Urheberrechtstarif 4e für Mobiltelefone mit Speicherfunktion aufgehoben. Der Tarif war unter anderem vom
Swico angefochten worden. Laut Gericht war die damalige Präsidentin der Schiedskommission befangen, weil sie vor dem Entscheid schon wusste, dass sie künftig eine der Urheberrechtsgesellschaften präsidieren wird. Unklar ist nun, ob der Tarif 4e überhaupt in Kraft tritt. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden, oder die Verhandlungen beginnen neu. Möglicherweise wird wieder die Schiedskommission – dann unter ihrer neuen Präsidentin – zu entscheiden haben.