Von Paul Brändli, SWICOIm Mittelpunkt der Revision der Energieverordnung (EnV) stehen EU-kompatible Anpassungen der Bestimmungen für Gerätevorschriften und die Definition des Begriffs «Inverkehrbringen». Darum hatte der SWICO kürzlich seine Mitglieder befragt und deren Stellungnahmen dem Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Darin wird eine liberale, kundenbezogene und ökologisch verantwortungsbewusste Entwicklung innerhalb des ICT- und CE-Marktes der Schweiz betont.
Die in der Schweiz verkauften elektrischen und elektronischen Geräte werden zum grössten Teil in weltweiten Wertschöpfungsketten hergestellt und zu einem sehr grossen Teil über europäische Handelsketten und Lager bezogen. Daher fordert der
Swico, die Vorschriften der EU vollumfänglich, zeitgleich und im Wortlaut und Umsetzungsverständnis identisch zu übernehmen. Darum begrüsst der SWICO grundsätzlich die diesjährige EnV-Revision.
Definition von «Inverkehrbringen»
Zur Diskussion gestellt ist die gesetzliche Definition des Begriffs «Inverkehrbringen». Sie führt derzeit zu grossen Benachteiligungen Schweizer Unternehmen. Hier fordert der
Swico eine umfassende Angleichung des Begriffs an die EU-Richtlinie. Denn «Inverkehrbringen» umfasst in der Schweiz zurzeit alle Stufen der Vertriebskette eines Produkts, während in der EU lediglich das erstmalige Bereitstellen betroffen ist. Als Folge dürfen nicht-konforme Geräte in der Schweiz nicht mehr abverkauft werden. Die vom BFE geäusserten Bedenken, dass diese Anpassung zu Nachteilen für die Käufer führt – es sei nicht erkennbar, ob Elektrogeräte beim Kauf auch den neue-sten Vorschriften entsprechen - übersieht, dass bereits heute für den Kunden nicht ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt das Produkt in der Schweiz auf den Markt gebracht wurde und welche Anforderungen es erfüllt. Für den wirksamen Konsumentenschutz schlägt der SWICO deshalb die Weiterentwicklung der Energieetikette vor.
Übergangsregeln
Zudem wird mit der EnV-Revision ein Enddatum für den Abverkauf von hochpreisigen Audiogeräten festgelegt. Dagegen wehrt sich der
Swico, weil es sich hier nur um sehr wenige Einzelfälle handelt. Die geplanten Fristen sollen deshalb ganz entfallen oder angemessen verlängert werden.