Am Donnerstag hatte ein Sprecher der Firma Digitask verkündet, dass ihre Trojaner-Software, die aktuell in Deutschland für Furore sorgt und mit der Tastaturanschläge mitgelesen, Festplatten gescannt oder Computer-Mikrofone in Wanzen verwandelt werden können, auch in die Schweiz geliefert wurde. Nur wenig später folgte die Bestätigung dieses Sachverhalts durch Guido Balmer, Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). So verkündete Balmer laut diverser Medienberichte, dass die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich in einzelnen Fällen solche Software zur Klärung schwerer Verbrechen eingesetzt hätten – und zwar auf Anordnung der Staatsanwaltschaft respektive der Bundesanwaltschaft und mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts. Weiter teilte Balmer mit, dass es sich um Programme handelte, die verschlüsselte Inhalte entschlüsseln. Und er betonte, dass die Software nicht vom Dienst zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs eingesetzt wurde, der sich normalerweise im Auftrag der Staatsanwaltschaften um solche Überwachungen kümmert. Die Bundeskriminalpolizei und die Kantonspolizei Zürich haben die Aktionen selber durchgeführt.
Anders als in Deutschland ist hierzulande der Einsatz solcher Spionage-Software nicht verboten, allerdings genau so umstritten. Da nicht klar ist, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür gibt, hat der Bundesrat im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen, eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu schaffen.
(abr)