Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wird revidiert. Bis zum 25.5.2012 läuft eine öffentliche Anhörung. SWICO-Mitglieder sind aufgefordert, sich entweder direkt an die Bundesstellen zu wenden oder dem
Swico detaillierte Stellungnahmen zuzusenden. Aus Sicht des SWICO gibt es keine Veranlassung, irgendetwas zu beanstanden, weil die Harmonisierung mit EU-Recht konsequent vollzogen ist.
Im erläuternden Bericht des BFE (link am Ende dieses Artikels) wird auf den Seiten 32 bis 37 im Detail auf Elektro- und Elektronikgeräte und die Neufassung der Bestimmungen eingegangen.
Zusammengefasst kann gesagt werden: Die EU-RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Neufassung vom 8. Juni 2011) und die ChemRRV sind in folgenden Abschnitten identisch.
- Sechs verbotene Substanzen und die für diese Substanzen geltende Grenzwerte (identisch im Wortlaut).
- Geltungsbereich (identisch im Wortlaut, auf Schweizer Landesrecht angepasst).
- Pflichten der
› Hersteller (identisch).
› Importeure (identisch).
- Konformitätserklärung
(muss vom Hersteller bereitgestellt werden, identisch).
- Von der RoHS Richtlinie 2011/65/EU ausgenommene Elektro- und Elektronikgeräte (identisch).
Die neue RoHS Richtlinie 2011/65/EU listet in Anhang 3 (Elektro- und Elektronikgeräte allgmein) und 4 (medizinische Geräte und Überwachungs- und Kontrollinstrumente) umfangreiche Ausnahmen. Die ChemRRV bezieht sich direkt auf diese Anhänge und räumt dem Bundesamt für Umwelt das Recht ein, Änderungen in der EU auch ins Schweizer Recht zu übernehmen (siehe Anhang 2.18; Art. 3, Absatz c, Ausnahmen).
Weitere Details zur Revision der ChemRRV auf www.bafu.admin.ch ? Neue Chemikalien-Regelungen in Anhörung.
Die EU RoHS finden Sie auf
http://eur-lex.europa.eu