Beim Verkauf von beweglichen Gütern an Konsumenten gilt ab dem 1.1.2013 für Gewährleistungsansprüche zwingend eine 2-jährige Verjährungsfrist. Diese beginnt bei Ablieferung der Ware. Dank
Swico und anderen Wirtschaftsverbänden konnte die Regelung auf Endkonsumenten beschränkt werden. Die 2-jährige Frist kann im Verkehr mit gewerblichen Käufern wie bis anhin verkürzt werden.
Achtung Fallstrick: Wer bisher Produkte aus der EU importierte und weiter verkaufte, konnte auf die 2-jährige Frist der EU bauen (ab Lieferung an ihn). Er hatte also keine Probleme, gegenüber seinem Abnehmer eine 1-jährige Gewährleistung zu leisten, indem er auf seinen Lieferanten zurückgriff. Händler sollten die Verträge mit ihren Lieferanten überprüfen: So stellen sie sicher, dass sie auch ab 2013 während der vollen Dauer der Garantiefrist, die sie ihren Kunden einräumen, ihre Lieferanten in Anspruch nehmen können.