Parallelimporte - also die Einfuhr von Waren von einem Niedrigpreis- in ein Hochpreisland - sind innerhalb der europäischen Freihandelszone inklusive der Schweiz seit 1972 erlaubt und auch in der IT-Branche hierzulande eine gängige Praxis. "Swiss IT Reseller" hat für die Mai-Ausgabe deshalb auf
Hersteller- wie auch auf Händler-Seite nachgefragt, wie geläufig Parallelimporte bei ihnen sind, wie sie sich und ihre Kunden vor nicht autorisierter Ware schützen und wie die Garantieabwicklung im Schadenfall vonstattengeht. Andrea Graber, Referentin für Produktemärkte bei der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko), führt derweil aus, wie sich die
Situation im Schweizer IT-Markt aktuell gestaltet. Dabei beleuchtet sie unter anderem, welche IT-Unternehmen die Weko bereits wegen der Behinderung von Parallelimporten im Visier hatte. Und ausserdem erklärt sie, wie die Weko bei einem potentiellen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeht. Alle Details dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des "Swiss IT Reseller". Noch kein Abo?
Hier klicken!
(af)