Seit einiger Zeit pocht das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO auf die peinlich genaue Umsetzung der mehrere Jahrzehnte alten Verordnung zur Arbeitszeiterfassung. Diese wird jedoch in der Praxis aus gutem Grund kaum mehr nachgelebt: Sie stellt die zahlreichen Unternehmen vor schier unlösbare Probleme, die innovative und arbeitnehmerfreundliche Regelungen der Arbeitszeit umsetzen wollen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Kriminalisierung. Verunsicherung und Informationsbedarf sind gross, wie der Andrang von Personalchefs der ICT-Branche an einer entsprechenden Swico-Veranstaltung zeigte.
Das SECO begründet seine dogmatische Haltung mit den Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes. Die Arbeitswelt und die Arbeitszeitmodelle haben sich allerdings in den letzten 20 Jahren markant geändert, und damit auch der Zweck und die Bedeutung der Zeiterfassung. Es gab grosse strukturelle Verschiebungen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt von der Industrie hin zum Dienstleistungssektor, in welchem heute drei Viertel aller Arbeitnehmenden tätig sind. Heute arbeitet man in der Schweiz grösstenteils nicht mehr in der Fabrik, sondern im Büro, an einem mobilen Arbeitsplatz oder zu Hause. Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ist heute die Regel, insbesondere in der ICT-Branche.
Regelung nach Branchenlösung
Der Grundsatz der Arbeitszeiterfassung ist natürlich unbestritten. Aber eine detaillierte, tägliche Erfassung inkl. Lage, Ausgleichs- und Ruhezeit ist überholt. Stattdessen sollte die Arbeitszeiterfassung flexibel den Bedürfnissen und Realitäten in den einzelnen Branchen Rechnung tragen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen wäre es daher zielführend, Inhalt und Kriterien mit Branchenlösungen festzulegen.
Die kompromisslose Haltung des SECO in Sachen Arbeitszeiterfassung bedeutet einen Rückschritt vom Informationszeitalter des dritten Jahrtausends zurück zu den Anfängen der Industrialisierung. Sie verkennt die gesellschaftlichen Realitäten und stellt eine weitere unproduktive administrative Belastung für die Wirtschaft dar. Eine Selbstregulierung würde weit bessere Resultate für alle beteiligten Parteien ermöglichen. Nicht eine harte Durchsetzung veralteter Gesetze und Verordnungen ist angebracht, sondern eine Liberalisierung des Arbeitsgesetzes.
Swico beteiligt sich aktiv an den Bestrebungen zur Anpassung der Gesetzgebung an die neuen Gegebenheiten und ist als Mitgliedorganisation auch in der entsprechenden Arbeitsgruppe des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes vertreten. Als ICT-Anbieterverband wird Swico weiterhin dafür kämpfen, dass das Arbeitsgesetz in Bezug auf die Zeiterfassung den heutigen Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angepasst wird.