Am 1. Juli 2016 tritt ein erster Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Netzinfrastruktur-Branche in Kraft. Dieser wurde von der Gewerkschaft Syndicom zusammen mit dem Schweizer Netzinfrastrukturverband (SNIV) sowie der Vereinigung von Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen (VFFK) abgeschlossen und soll für gegen 70 Unternehmen mit insgesamt rund 4000 Beschäftigten gelten.
Gemäss einer Medienmitteilung hat der rasche und flächendeckende Ausbau eines Glasfasernetzes in der Schweizer Netzinfrastruktur-Branche zu einem Boom geführt. Dieser Boom wiederum soll nebst seriösen Unternehmen auch inländische und ausländische Unternehmen angezogen haben, welche sich mit unfairen Mitteln, wie Lohn- und Sozialdumping, ein Stück vom Kuchen abschneiden wollen. Während zwei Jahren sollen deshalb zwischen Syndicom und verschiedenen Arbeitgebern der Netzinfrastruktur-Branche intensive Gespräche geführt worden sein. Das Ergebnis ist nun der GAV, dessen Eckpunkte
hier in einem Factsheet zusammengefasst sind.
Vorgesehen sind unter anderem eine Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche sowie ein Mindestlohn von 3750 Franken pro Monat für Ungelernte und 4000 Franken pro Monat für Gelernte oder Mitarbeiter ab einem Alter von 25 Jahren.
(mv)