Das neue Geldspielgesetz wird zurzeit in der Rechtskommission des Nationalrates behandelt. Der Gesetzesentwurf sieht Internetsperren zum Ausschluss des Zugangs zu ausländischen Onlinespielangeboten vor. Swico hatte sich schon mehrfach dezidiert in allen Bereichen gegen Netzsperren ausgesprochen. Ein Gutachten der Universität Zürich bestätigt nun die Untauglichkeit von Netzsperren.
Als ausgewiesene Experten in diesem Bereich haben die Professoren Thouvenin und Weber von der Universität Zürich untersucht, welche technischen Möglichkeiten für Netzsperren zur Verfügung stehen, wie deren Wirksamkeit einzuschätzen ist und ob die Einführung von Netzsperren aus rechtlicher Sicht zulässig ist. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:
Fazit: Netzsperren sind untauglich
Die Gutachter kommen in der Verhältnismässigkeitsprüfung zum Ergebnis, dass Netzsperren nicht das richtige Mittel zur Erreichung der damit verfolgten Ziele sind.
«Mit Blick auf den geringen Nutzen und die mit Netzsperren verbundenen Eingriffe in Grundrechte erscheint die Einführung von Netzsperren als problematisch. Hinzu kommt, dass die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung Schaden nehmen kann, wenn sie sich zur Rechtsdurchsetzung weitgehend untauglicher Mittel bedient.»
In einem Schreiben an die Rechtskommission des Nationalrates fordert Swico deren Mitglieder deshalb erneut auf, das entsprechende Kapitel im Gesetzesentwurf zu streichen. Das vollständiges Gutachten gibt es auf www.swico.ch