Das europäische Energieeffizienzlabel, vor rund 25 Jahren sukzessive für verschiedene Elektrogeräte-Kategorien eingeführt, gilt heute als eine Erfolgsgeschichte Europas. Die Mehrheit der Konsumenten, auch in der Schweiz, kennen und berücksichtigen es bei der Auswahl energieeffizienter Produkte. Zu Beginn genügte zur Einstufung der Energieeffizienz eines Gerätes eine siebenstufige Skala von A bis G, wobei A für beste Effizienz stand. Die durch das Label sichtbar gewordene Energieeffizienz eines Produktes motivierte die Hersteller dazu, immer effizientere Geräte auf den Markt zu bringen. So reichte A nicht mehr aus: Ab 2010 kamen die Klassen A+ bis A+++ hinzu. Leider hat dies zunehmend für Verwirrung gesorgt: Fast jede Kategorie hat mittlerweile ihre eigene Skala, so dass es für Konsumenten schwieriger wurde, die effizientesten Produkte zu finden.
Aus diesem Grund hat die Europäische Union das Label überarbeitet und kehrt zur einheitlichen Einteilung von A bis G in allen Produktegruppen zurück. Gleichzeitig wurden die Ansprüche zur Erreichung einer bestimmten Effizienzklasse erhöht. Das geht so weit, dass keines der aktuell am Markt verfügbaren Elektrogeräte per März 2021 auf dem dann gültigen Label die beste Effizienzklasse A erreichen wird: Die «leere» Klasse dient als Ansporn zur Entwicklung noch effizienterer Geräte. Die Anforderungen an die Effizienzklassen werden künftig, entsprechend der Markt- und Technologieentwicklung, regelmässig angepasst. Die Arbeiten für die Umsetzung laufen auf Hochtouren.
Pflichten der Hersteller und Importeure
Die Lieferanten stellen bei der Angabe des Energieverbrauchs und dessen Kennzeichnung sicher, dass
• jedes Gerät mit einem gedruckten Label mit Ausnahme des EU-Hoheitszeichens und des QR-Codes, gemäss den Anhängen I-IV und VI der Delegierten EU-Verordnung (EU) Nr. 2019/2013 geliefert wird. Soweit EU-Hoheitszeichen und QR-Codes in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU bereits angebracht sind, können sie belassen werden.
• den Händlern für jedes Modell ein elektronisches Label bereitgestellt wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III der Delegierten EU-Verordnungen entsprechen.
• die Vorgaben für die bereitzustellenden Informationen bei visuell wahrnehmbarer Werbung, bei technischem Werbematerial für den Fernabsatz und beim Telemarketing dem Anhang VII der Delegierten EU-Verordnung entsprechen.
• die für den Internetverkauf massgebenden Vorgaben nach dem Anhang VIII der Delegierten EU-Verordnungen erfüllt sind.
Pflichten der Händler
Die Händler stellen bei der Angabe des Energieverbrauchs und dessen Kennzeichnung sicher, dass
• jedes Gerät in der Verkaufsstelle, auch auf Messen, das von den Lieferanten bereitgestellte Label aufweist, wobei dieses bei Einbaugeräten deutlich sichtbar sein muss und bei allen anderen Geräten deutlich sichtbar aussen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts anzubringen ist.
• jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell gemäss Anhang VII der Delegierten EU-Verordnung die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.
• im Fernabsatz das Label gemäss den Anhängen VII und VIII der Delegierten EU-Verordnung bereitgestellt wird.
Als Gründungsmitglied der Energieagentur-Elektrogeräte setzt sich Swico aktiv dafür ein, die Einführung der neuen Energieetiketten im Handel und bei den Konsumenten zu begleiten. Die Kampagne dazu läuft unter www.newlabel.ch. Giuseppe Sampietro, Leiter Energie bei
Swico, sagt dazu: «Gerade weil der direkte Vergleich zwischen alter und neuer Energieetikette praktisch unmöglich ist, ist es wichtig, die Konsumenten in dieser Übergangsphase, Seite an Seite mit Hersteller und Handel, mit Informationen zum Thema zu begleiten. Als Swico tragen wir unseren Teil hin zu besserer Energie- und Ressourceneffizienz gerne bei.»
Vertiefende InformationenDelegierte EU-VerordnungFaktenblatt Fernsehgeräte und elektronische DisplaysEinführungskampagne