Der Syscontrol-Domainstreit aus deutscher Sicht

25. Juli 2000

     

Die erfolgreiche Klage der deutschen Syscontrol gegen das gleichnamige Zürcher Unternehmen, dem die Domain "www.syscontrol.com" per deutschen Gerichtsbescheid verboten wurde, findet nun auch in den deutschen Medien ein Echo. Zuerst hatte die "Sonntagszeitung" über die "erschreckende Aggressivität" deutscher Firmen und Anwälte berichtet, die per Abmahnungsbescheid gegen ausländische Domains vorgehen, die angeblich deutsche Markenrechte verletzen. So wurde der Zürcher Syscontrol eine Busse von einer halben Million Mark angedroht. Laut SZ gibt es etliche ähnliche Fälle.

Im "Heise"-Onlinedienst wird nun der Rechtsanwalt der deutschen Syscontrol zitiert, laut welchem aussergerichtliche Einigungsversuche gescheitert seien. Er argumentiert, dass die Präsenz von Schweizer und österreichischen Firmen in deutscher Sprache im Web "die Möglichkeit einer Markenverletzung" durch gleichnamige URL eröffne. Allerdings räumt er ein, dass die Schweizer Firma auch die Initative übernehmen bzw. die deutsche Firma zuerst hätte abmahnen können – dann wäre der Gerichtsort in der Schweiz gewesen.


Das Unverständnis für das deutsche Vorgehen führt der Anwalt gegenüber Heise darauf zurück, dass "das Abmahnwesen in der Schweiz eher unterentwickelt ist". Er sei sich aber sicher, dass die bestehende rechtliche Situation nicht von Dauer sei und der Gesetzgeber die die neue Situation durch das Internet bald regeln regeln werde.

Die internationale Abmahnerei basiert auf dem "Luganer Abkommen", das in Streitfällen erlaubt, nationale Verfügungen in den Unterzeichnerstaaten durchzusetzen und Bussen dort einzutreiben. Die Deutschen verweisen aber auch auf die spezifisch schweizerische Art, Domainnamen-Streits beizulegen – unter www.winterthur.ch sich die Stadt Winterthur und Winterthur-Versicherung gütlich geeinigt. (mvb)


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