Swisscom beschwert sich

2. November 2000

     

Swisscom hat eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und will ihre Mietleitungs-Preise nicht senken.

Nach Protesten von Diax und Co. und einem Verfahren zwischen Commcare und Swisscom hatte die Kommunikationskommission (Comcom) am 2. Oktober 2000 Interkonnektionsbedingungen für Swisscom-Mietleitungen verfügt. Im Verfahren wurde entschieden, dass auch Mietleitungen dem Interkonnektionsregime unterstehen. Swisscom wurde verpflichtet, die Preise für Mietleitungen je nach Gebiet zwischen 24 und 63 Prozent zu senken.


In ihrer Beschwerde bestreitet Swisscom, dass Mitleitungen unter die Interkonnektion fallen, die momentanen Swisscom-Mietleitungspreise seien kompetitiv und lägen im europäischen Mittel.

Swisscom sieht sich insbesondere durch Kabelnetz- und Stadtnetzbetreiber einem starken Wettbewerb ausgesetzt, der durch den Auftritt von weiteren Anbietern alternativer Infrastrukturen (z. B. Wireless Local Loop) noch intensiviert werde.

Ob Swisscoms "Teubeln" beim Bundesgericht Gehör findet, ist eher fraglich. (sk)


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