Richterin Françoise Dessaux schlägt wieder zu

3. Juni 2003

     

Knapp einen Monat nachdem einem Rekurs von Schweizer Internet-Providern gegen die von der Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux verfügte Sperrung von gewissen ehrverletzenden Websites von einem Lausanner Gericht stattgegeben wurde, tritt Dessaux wieder in Aktion und fordert die ISPs erneut zur Sperrung auf.

Wer sich weigere, könne als Mittäter angeklagt werden, so Dessaux. Im Urteil von Lausanne sei Dessaux aufgefordert worden, die Provider schriftlich darauf hinzuweisen, dass sie sich, sollten sie einen freien Zugang zu erwähnten Websites gewähren, der Beihilfe schuldig machen könnten.


Green.ch-Chef Guido Honegger, der sich von Anfang an weigerte, betreffende Sites zu sperren, lässt es mal wieder drauf ankommen und will, wie er gegenüber dem Netzticker verlauten liess, "im Notfall vors Bundesgericht gehen".

Unterdessen wartet man gespannt auf die von EJPD-Chefin Ruth Metzler in Leben gerufene Expertenkommission zum Thema Netzwerkkriminalität. Sie soll sich vor allem auch der Problematik im Zusammenhang mit der Kinderpornographie annehmen. Der Bericht dieser Kommission soll in ca. einem Monat fertig sein. (sk)




Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER