Das EU-Gericht in Luxemburg hat EU-Sanktionen gegen den weltgrössten Softwarekonzern
Microsoft bestätigt. Der Konzern habe nicht nachweisen können, dass ihm mit der Erfüllung der EU-Öffnungs-Auflage ein schwerer und irreparabler Schaden entstehen kann. Eine Kommission hatte dem Softwareriesen im März vorgeworfen, seine monopolartige Stellung bei Betriebssystemen auszunutzen, um Konkurrenten auch aus anderen Produktbereichen zu verdrängen. Microsoft hatte daraufhin beim zweithöchsten Gericht Rekurs eingelegt und eine Aussetzung der Auflage bis zum Hauptverfahren verlangt.
Microsoft muss nun seinen Konkurrenten Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Auch bestätigte das Gericht, dass Microsoft sich dazu verpflichten muss, für Computerhersteller sein Windows-Betriebssystem ohne den Windows-Mediaplayer anzubieten. Microsoft kann gegen den Entscheid innerhalb der nächsten zwei Monate beim Europäischen Gerichtshof Berufung einlegen (pbr)