Am 25. Oktober gab
AMD nicht ohne Stolz - es war von einem "Processing Powerhouse" die Rede - den Abschluss der Übernahme des Grafikspezialisten
ATI bekannt. Nun hat der Prozessorhersteller in dieser Sache eine Vorladung von der Antitrust-Abteilung des US-Justizministeriums (DOJ) erhalten. Wesentlich mehr gibt die kurze Pressemitteilung nicht bekannt. Es gehe um "mögliche Verletzungen des Kartellrechts bezüglich Grafikprozessoren und -karten". Irgendwelche spezifischen Anschuldigungen habe das DOJ nicht verlauten lassen; man gedenke, sich gegenüber der Behörde kooperativ zu zeigen. (IW)