Schweden bestraft Denial-of-Service-Angriffe auf Websites laut Medienberichten künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis. Die schwedische Regierung reagiert mit dem Gesetzesentwurf auf mehrere Vorfälle in der Vergangenheit - so waren zum Beispiel 2006 die Webauftritte von Polizei und Regierung wegen DoS-Attacken nicht erreichbar.
Bisher habe es kein entsprechendes Gesetz gegeben, und die bestehenden Vorschriften reichten in den meisten Fällen für eine Verurteilung nicht aus. Das neue Gesetz verbietet sowohl automatisch als auch manuell durchgeführte DoS-Angriffe und soll am 1. Juni 2007 in Kraft treten. Die Staatsanwaltschaft muss allerdings beweisen, dass ein Angriff tatsächlich dazu dienen sollte, den Zugang zum angezielten System zu verunmöglichen. (IW)