Neues vom Skandal-Outsourcer Satyam: Das Unternehmen hat das Bieterverfahren für interessierte Investoren leicht angepasst. Wenn es mehrere Gebote geben sollte, die nahe beieinander liegen, fällt der Stichentscheid anhand einer Versteigerung. Betragen die weiteren Gebote weniger als 90 Prozent des Höchstgebotes, erhält dieser Bieter automatisch den Zuschlag.
Liegen eines oder mehrere Gebote über der 90-Prozent-Grenze des Höchstgebotes, kommt es zu einer Versteigerung, bei der das Höchstgebot als Grundgebot dienen wird. Die involvierten Investoren werden dann gebeten, ihre Angebote zu erhöhen, wobei der Meistbietende den Zuschlag erhält. (mag)