Es zeichnet sich doch eine Wende ab: In Sachen Energieverordnung (EnV) hat das Bundesamt für Energie (BFE) dem
Swico eine Verlängerung der Abverkaufsfristen in Aussicht gestellt. Sie würden für Geräte gelten, die bis Ende 2009 importiert wurden und noch nicht den neuen Vorschriften für Aus und Stand-by-Modus gemäss Anhang 2.8, EnV, und für Netzgeräte gemäss Anhang 2.11, EnV, entsprechen. Sie dürfen bis Ende 2011 verkauft werden. Für die Fristverlängerung haben die Hersteller und Importeure dringend (bis Ende November 2010) dem BFE mitzuteilen, wie viele Geräte die energetischen Anforderungen der EnV nicht erfüllen, aber schon seit Ende 2009 in den Regalen lagern. Die Anzahl der Geräte, der Typ und – wenn möglich – die Nichtkonformität mit der EnV sollten dazu genannt werden.