An seiner Sitzung vom 30. Oktober hat der Bundesrat eine Motion des Bündner CVP-Nationalrats Martin Candinas in die Praxis überführt: Die Mindest-Downloadgeschwindigkeit in der Internet-Grundversorgung soll von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde erhöht werden. Der neue Mindest-Speed gilt ab 1. Januar 2020. Für die Umsetzung ist die Grundversorgungs-Konzessionärin Swisscom zuständig. Obwohl auch die neue Mindestgeschwindigkeit ziemlich niedrig ausfällt, soll sie laut Bundesrat Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die in Gebieten ohne bessere Alternativen wohnen: "Die schnellere Verbindung erhöht die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der betroffenen Bevölkerung übers Internet. Zudem wird in Mehrpersonenhaushalten das gleichzeitige Nutzen von Internetdiensten und -anwendungen verbessert."
Des Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, das Änderungsprotokoll zur Datenschutzkonvention 108 des Europarats zu unterzeichnen. Der Beitritt zur modernisierten Datenschutzkonvention – die ursprüngliche Version hatte die Schweiz schon 1997 ratifiziert – habe für die Schweiz sowohl in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre als auch für den internationalen Datenverkehr grosse Bedeutung. Sie verstärke den Schutz der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn Personendaten in einem der Vertragsstaaten bearbeitet werden und vereinfache den Datenaustausch.
(ubi)