Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde von OSS-Anbietern ein
Quelle: Vogel.de

Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde von OSS-Anbietern ein

Beim Knatsch um die Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrags an Microsoft ist das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Rekurse von Open-Source-Anbietern eingetreten.
7. Juli 2010

     

Gestern Dienstagmorgen hat das Bundesverwaltungsgericht über die Rekurse von 18 Anbietern von Open-Source-Software beraten. Diese haben gegen einen 3-Jahres-Auftrag mit einem Volumen von 42 Millionen Franken rekurriert, den das Bundesamt für Bauten und Logistik Microsoft vergeben hatte">letztes Jahr an Microsoft vergeben hatte – ohne öffentliche Ausschreibung. Im Auftrag enthalten sind Lizenzverlängerungen sowie Support und Wartung für die IT von 40'000 Bundesangestellten.


Das Bundesverwaltungsgericht hat nun mit vier gegen eine Stimme entschieden, auf die Beschwerde, wonach eine öffentliche Ausschreibung hätte stattfinden müssen, nicht einzutreten. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die klagenden OSS-Anbieter für den Auftrag gar nicht in Frage gekommen wären. Die Vergabe sei unter dem Gesichtspunkt erfolgt, die bestehende Informatik des Bundes, die seit 1990 auf Microsoft-Produkten basiere, effizient und vernünftig weiterzunutzen. Die Open-Source-Anbieter hingegen würden einen Strategiewechsel bei der Bundesinformatik herbeiführen wollen.


Den rekurrierenden Anbietern bleibt nun der Gang ans Bundesgericht. Ob dieser Weg eingeschlagen wird, ist offenbar noch nicht entschieden worden.

(mw)


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