Ende Februar hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann einen Einigungsvorschlag dazu präsentiert, wie die gegenwärtige Blockade im Bereich Arbeitszeiterfassung überwunden werden soll. Der mit dem Arbeitgeberverband und dem Gewerkschaftsbund abgestimmte Entwurf sieht vor, dass die Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes mit zwei Artikeln ergänzt wird. So soll unter anderem eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (notieren der täglichen Arbeitszeit) für Arbeitnehmende mit gewisser Zeitsouveränität auf der Basis einer Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft erfolgen können.
Swico begrüsst diesen Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Denn Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren die Diskrepanz zwischen der Pflicht zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und der Realität des Arbeitsalltags laufend vergrössert hat. Noch ist allerdings nicht klar, was diese Einigung für die ICT-Wirtschaft bedeutet. Denn es stellen sich folgende Fragen:
- Wie wird das notwendige Ausmass der Zeitsouveränität definiert?
- Welche Anforderungen werden an die Vereinbarung mit der Arbeitnehmerschaft gestellt?
- Was bedeutet konkret die geforderte paritätische Begleitung der Einhaltung?
Wenn die erleichterte Arbeitszeiterfassung mit einfachen Mitteln betriebsintern geregelt werden kann, dann bringt die vorgeschlagene Lösung den ICT-Betrieben immerhin eine gewisse Entlastung. Von einer wirklich unbürokratischen und arbeitnehmer-
freundlichen Lösung sind wir aber immer noch weit entfernt.