Im Anschluss an ihre vorläufige Untersuchung ("Swiss IT Reseller"
berichtete) hat die EU-Kommission nun entschieden, die Übernahme von
Fitbit durch
Google einer genauen Prüfung zu unterziehen. Sie befürchtet, dass der im Herbst 2019 angekündigte Deal für 2,1 Milliarden Dollar die Position von Google auf den Märkten für Online-Werbung weiter festigen würde. Denn durch die Akquisition würde die riesige Datenmenge, die Google bereits habe und für personalisierte Werbe-Anzeigen nutzen könne, noch weiter wachsen.
"Es wird davon ausgegangen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher tragbare Geräte in den kommenden Jahren immer intensiver nutzen werden. Dies wird mit einem exponentiellen Anstieg der durch diese Geräte generierten Daten einhergehen. Diese bieten tiefe Einblicke in Leben und Gesundheit ihrer Nutzer. Wir wollen durch unsere Untersuchung sicherstellen, dass die Kontrolle, die Google infolge der Übernahme über Daten, die über tragbare Geräte erhoben werden, erhält, nicht zu einer Verfälschung des Wettbewerbs führt", erklärt Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, die in der EU-Kommission für die Wettbewerbspolitik zuständig ist.
Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Daten, die über am Handgelenk getragene Geräte erhoben werden, erhebliche Vorteile auf den Märkten für Online-Werbung bieten. Wenn
Google seinen Datenvorteil bei der Personalisierung von Werbe-Anzeigen weiter ausbaue, würde es für Wettbewerber schwieriger, mit den Online-Werbediensten von Google mitzuhalten.
Deshalb wird die Kommission nun eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen der Übernahme vornehmen, um festzustellen, ob sich ihre anfänglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Märkte für Online-Werbung bestätigen. Darüber hinaus wird die Kommission prüfen, welche Auswirkungen in der in Europa noch jungen Branche für digitale Gesundheitsdienste entstehen‚ wenn
Fitbit und Google ihre Datenbanken und ihre Kompetenzen zusammenlegen, und ob Google die Fähigkeit und den Anreiz hätte, die Interoperabilität tragbarer Geräte seiner Konkurrenten mit Android für Smartphones zu beeinträchtigen, sobald es Eigentümer von Fitbit ist. Der Entschluss muss bis am 9. Dezember 2020 erlassen werden.
(abr)