Erfolg für
Intel: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine gegen den Chiphersteller verhängt Strafe der EU-Kommission in der Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt. Verhängt wurde die Strafe im Jahr 2009 – also vor zwölf Jahren. Damals hat die EU-Kommission Intel vorgeworfen, seine dominante Stellung am Markt dazu missbraucht zu haben. Dies, indem den vier strategisch wichtigen Computerherstellern Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC Rabatte dafür gewährt wurden, dass sie alle x86-CPUs bei Intel beziehen, so dass Mitbewerber AMD aussen vor bleibt. Zudem seien Zahlungen an die Media-Saturn-Holding geflossen mit der Bedingung, dass dort nur Rechner mit x86-CPUs von Intel verkauft werden ("Swiss IT Reseller"
berichtete).
Intel hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt, der aber 2014 zunächst abgewiesen wurde. In der Berufung wurde der Fall dann aber einer Neubeurteilung durch den EuG übergeben, und nun ist das Gericht
laut einer Mitteilung zum Schluss gekommen, die EU-Kommission habe die Auswirkungen der Rabatte auf den Wettbewerb nicht in genügendem Masse geprüft. Ausserdem wird bemängelt, dass Intels Einwände nicht berücksichtigt worden seien. Wörtlich ist zu lesen: "Die Prüfung, die die Kommission durchgeführt hat, ist unvollständig und beweist rechtlich nicht hinreichend, dass die streitigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen hatten." Aus diesem Grund sei die Busse nichtig.
(mw)