Der Europarat, zu dem auch die Schweiz gehört, hat den ersten rechtverbindlichen Vertrag verabschiedet, der den Einsatz von KI-Systemen reguliert: Das Rahmenübereinkommen des Europarates über Künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit diesem soll laut der Generalsekretärin des Europarates Marija Pejčinović Burić gewährleistet werden, "dass Künstliche Intelligenz die Rechte des Einzelnen achtet" und dass die Vorteile von KI genutzt werden können, während die Risiken minimiert werden.
Erarbeitet wurde das Abkommen von den Mitgliedstaaten des Europarates, der EU und elf weiteren Ländern (Argentinien, Australien, Costa Rica, Vatikanstadt, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, Uruguay und die Vereinigten Staaten von Amerika) sowie Vertretern der Privatwirtschaft, Zivilgesellschaft und Akademikern. Betroffen sind von den neuen Bedingungen Behörden, deren Zulieferer sowie private Akteure.
Laut dem Europarat gibt es für die Einhaltung im Prinzip zwei Optionen. Entweder können relevante Bestimmungen des Übereinkommens direkt angewendet werden, alternativ könnten aber auch "andere Massnahmen" ergriffen werden, um die Bestimmungen des Vertrags einzuhalten, ohne von ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzuweichen. Letztere, etwas schwammig formulierte Möglichkeit, sei "aufgrund der Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der verschiedenen Länder erforderlich", so der Europarat.
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(win)