EU klagt Apple wegen möglichen DMA-Verstosses an
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EU klagt Apple wegen möglichen DMA-Verstosses an

Weil Apple auch mit seinem angepassten App-Store-Geschäftsgebaren möglicherweise gegen den Digital Markets Act verstösst, erhebt die Europäische Union erstmals Klage mit Bezug zum DMA. Eine Entscheidung über die Nichteinhaltung des Gesetzes soll bis im Frühling 2025 fallen.
24. Juni 2024

     

Die Europäische Union hat Apple wegen Nichteinhaltung des Digital Markets Act (DMA) angeklagt. Der App Store von Apple erlaube es Entwicklern nicht, ihre potenziellen Kunden zu alternativen Stores weiterzuleiten und über die dortigen Preise zu informieren, damit sie dort einkaufen können. Der DMA gilt seit Anfang 2024 und umfasst zahlreiche Regeln, die den Wettbewerb bei digitaler Werbung, Suche und App-Ökosystemen fördern sollen.

Falls die EU-Regulierungsbehörden tatsächlich Verstösse gegen den DMA feststellen sollten, könnte Apple mit einer Busse von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Umsatzes belegt werden. Apple selbst behauptet, seine Bedingungen in den letzten Monaten angepasst zu haben: "Wir sind zuversichtlich, dass unser Plan dem Gesetz entspricht." Die EU wiederum merkt an, dass die nun erhobenen Vorwürfe vorläufig seien und nicht unbedingt bedeuteten, dass das Unternehmen wirklich gegen die Regeln verstossen werde. Eine Entscheidung über die Nichteinhaltung soll bis Ende März 2025 erfolgen.


Des Weiteren will die EU eine neue Untersuchung der Bedingungen für den App Store in Europa einleiten. Dabei soll es um die Kerntechnologiegebühr gehen, die Apple von den Entwicklern mit grossem App-Erstinstallationsvolumen von über einer Million verlangt. Entwickler bemängeln dies und halten fest, dass die Gebühr es verunmögliche, von den neuen Möglichkeiten zu profitieren, die der DMA biete. (ubi)


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